Stadtplanung soll eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen in Einklang bringt. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Darüber hinaus sollen die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden.
aus: § 1 Baugesetzbuch
"Aufgabe, Begriffe u. Grundsätze der Bauleitplanung"
Flächennutzungspläne Bebauungspläne und städtebauliche Konzepte
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Dorfplatz Golmbach
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